Geschäftsbedingungen, Angebot, Vertragsabschluß
Die Vermietung
von Fahrzeugen mit Chauffeur (Personenbeförderung im Mietwagen
und Ausflugsverkehr) erfolgt ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen.
Abweichende Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern wird hiermit
widersprochen. Wirksame Mietverträge kommen erst durch schriftliche
Bestätigung durch den Limousinenservice zustande. Änderungen
und Ergänzungen, sowie Nebenabreden haben nur Gültigkeit,
wenn Sie vom Limousinenservice schriftlich bestätigt worden sind.
Angebote
Alle Angebote des Limousinenservice sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Angebot ist 30 Tage gültig. Annahmeerklärungen und sonstige
Vereinbarungen, Nebenabreden, Änderungen etc. bedürfen der
Schriftform.
Mietzeit,
Mietberechnung und Mietzahlung
Der Mieter (Rechnungsempfänger/Auftraggeber) gibt bei Auftragserteilung
alle wesentlichen Informationen, die zur Durchführung notwendig
sind, bekannt. Dies sind insbesondere, auch bei Änderungen, Name
und Anschrift des Auftraggebers, Rechnungsempfänger, Anzahl der
Fahrgäste, Gepäck, Anzahl und Art etwaiger Kindersitze, mitzuführende
Gegenstände und Tiere, Termine, Routen, Sonderwünsche bei
der Barbestückung.
Der Mietpreis berechnet sich ausschließlich auf Zeitbasis, Mindestmietdauer
1 h, bzw. 3 h (abhängig von der Fahrzeugauswahl), ab Einsatzort
zuzüglich eventueller Anfahrtskosten ab Firmensitz Dresden.
Diese Mietzeit beinhaltet dabei sowohl die Dauer der Fahrt (Fahrtzeit),
als auch gewünschte Standzeiten vor Ort (Wartezeit).
Er beinhaltet MwSt, Benzin, Versicherung, Chauffeur und sämtliche
gefahren Kilometer, sowie Begrüßungssekt.
Die weitere Barnutzung ist lt. Bordkartemöglich. Ebenso exclusiv
sind eventuelle Park- und Mautgebühren, sowie Sonderleistungen.
Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach Beendigung des Auftrages.
Der Kunde hat den Rechnungsbetrag ohne Abzüge in Bar zu zahlen.
Alternativ ist die Verfahrensweise mit einer Anzahlung- und Zahlung
des Restbetrages innerhalb von 7 Tagen nach erhalt der Rechnung möglich-
dies- und auch andere Zahlungsmodalitäten bedürfen jedoch
der ausdrücklichen Bestätigung vor Mietbeginn durch den Limousinenservice
Mängelrüge
Etwaige Mängel sind unverzüglich mitzuteilen. Eine Anerkennung
im Nachhinein gilt als ausgeschlossen.
Haftung
Der Limousinenservice haftet gegenüber dem Mieter auf Schadenersatz-
gleich aus welchem Rechtsgrund- nur bei vorsätzlicher oder grob
fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Es gelten
im Übrigen die Regelungen der STVO. Es wird ausschließlich
auch im Interesse der Sicherheit des Mieters auf die Gurtpflicht hingewiesen.
Bitte teilen Sie uns ggf. mit, ob Sie die Bereitstellung von Kindersitzen
wünschen. Ein Haftung für Terminversäumnisse oder andere
wirtschaftliche Folgen, insbesondre infolge Stau, Sperrungen, Pannen,
Unfälle, Witterung ist ausgeschlossen.
Pflichten
des Mieters
Kann die sorgfältige und ordnungsgemäße Nutzung durch
den Mieter nicht gewährleistet werden, so ist der Limousinenservice
berechtigt, den Auftrag sofort zu beenden. Der Limousinenservice behält
sich die Geltendmachung eines weitergehenden Schadenersatzanspruches
vor.
Bei schuldhafter Verletzung seiner Pflichten, insbesondere bei Vorsatz
und unter Einfluss von Alkohol, Drogen und anderer Rauschmittel haftet
der Mieter gegenüber dem Limousinenservice auf Schadenersatz.
Kündigung
und Storno durch den Mieter
Bei fest vereinbarter Mietzeit ist die ordentliche Kündigung des
Vertrages ausgeschlossen. Dasselbe gilt für die vereinbarte Mindestmietzeit
bei einem auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrag. Im Falle des
Zahlungsverzuges des Mieters, der Vermögensverschlechterung, oder
wenn nach Vertragsabschluß Tatsachen bekannt werden, nach denen
sich die Kreditwürdigkeit des Mieters wesentlich mindert, kann
der Limousinenservice den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Dies gilt insbesondere, wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten
nach Abmahnung verletzt oder die gemietete Limousine ohne vorherige
schriftliche Einwilligung des Limousinenservice anders als vereinbart
genutzt, bzw. nicht bestimmungsgemäß verwendet wird.
Von der Beförderung ausgeschlossen sind Personen, die eine Gefahr
für die Ordnung und Sicherheit im Allgemeinen, als insbesondere
auch für den Straßenverkehr darstellen. Dasselbe gilt gegenüber
anderen Personen, sowie dem ordnungsgemäßen Betrieb, der
Einrichtung und der Fahrzeuge. Den Anweisungen der Chauffeurpersonales
ist Folge zu leisten. Erfolgt trotz Ermahnung eine Verletzung der Pflichten
durch den Mieter, kann er sofort von der Beförderung ausgeschlossen
werden. Das Recht auf Schadenersatz durch den Limousinenservice bleibt
hiervon unberührt.
Beschädigungen an Fahrzeugen und andere Schäden durch Fahrgäste,
insbesondere Verunreinigungen, die über das übliche Maß
hinausgehen, sind vom Verursacher oder dem Vertragspartner (gesamtschuldnerisch)
zu ersetzen. Die Erhebung einer Reinigungsgebühr ist freibleibend.
Darüber hinaus wird ausdrücklich darauf verweisen, dass eine
Beförderung von mehr als der jeweilig zulässigen Fahrgastanzahl
der ausgewählten Limousine ausgeschlossen ist.
Stornierungen
durch den Auftraggeber sind nur schriftlich wirksam, bzw. bei anderweitiger
Mitteilung nur dann gültig, wenn diese durch den Limousinenservice
schriftlich bestätigt wurden.
Bei Stornierung bis 7 Tage vor Auftragsbeginn sind kostenfrei.
Nach Ablauf dieser Frist berechnet der Limousinenservice einen Anteil
vom vereinbarten Preis als Schadenersatz. Dieser beträgt bis 24
h vor Auftragsbeginn ab Einsatzort innerhalb Deutschlands 50 %, mindestens
jedoch 85 Euro und bis zum Zeitpunk der Abfahrt ab Firmensitz Dresden
zum Einsatzort 75 %, mindestens jedoch 130,- Euro. Bei Stornierungen
danach mindestens der Listenpreis (unrabattiert/ unscontiert) der Mindestmietdauer
von 1, bzw. 3 h (je nach Limousinenauswahl) zuzüglich der Anfahrtspauschale,
maximal jedoch der vereinbarte Mietpreis.
Anderweitige Aufwendungen werden unabhängig von der Rechtzeitigkeit
der Stornierung bis 7 Tage vor Auftragsbeginn vollständig berechnet.
Dies gilt insbesondere für die Erstellung von Fahrzeugbranding,
die Anfertigung und Druck von Standarten, die Bestellung von Frischblumendekorationen
und andere Sonderleistungen. Der Kunde hat hierbei ausdrücklich
die Möglichkeit des Nachweises, dass dem Limousinenservice gar
kein- oder niedriger Sachschaden entstanden ist.
Zahlungsverzug
Der Kunde gerät entsprechend § 286 BGB spätestens nach
Ablauf von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung und Fälligkeit in
Verzug. Soweit eine Mahnung durch den Limousinenservice vor Ablauf von
3 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung erfolgt, löst
diese bereits die Verzugsfolgen aus. Die Höhe der Verzugszinsen
richtet sich nach § 288 BGB.
Die Mahnkosten betragen 20,- Euro.
Im Falle des Zahlungsverzuges erlöschen sämtliche Rabatte,
Sconti, Boni der entsprechenden Rechnung und es ist der Listenpreis
als im Verzug zahlbar.
Sonderbestimmungen
Können aufgrund von äußeren Umständen, die der
Limousinenservice nicht zu vertreten hat (Wetterlage, Unruhen..) Aufträge
nicht durchgeführt werden, ist eine Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
durch den Mieter ausgeschlossen.
In allen anderen Fällen behält sich der Limousinenservice
nach vorheriger Rücksprache mit dem Mieter die Bereitstellung einer
gleich- oder höherwertigen Limousine vor.
sonstige
Bestimmungen
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Mieter und dem Limousinenservice
gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort ist Dresden.
Ausschließlicher Gerichtstand für alle Streitigkeiten mit
Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechtes
und Personen, die im Inland keinen allgemeinen Gerichtstand haben, ist
Dresden. Dasselbe gilt für Streitigkeiten mit Personen, die nach
Vertragsabschluß Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort
außerhalb der Bundesrepublik verlegen oder deren Wohnsitz oder
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Kostenflichtige Abmahnungen:
Egal in welcher Form, die ohne vorherige Kontaktaufnahme unaufgefordert, aufgrund eventueller Rechtsverletzungen zugestellt werden und somit den Willen einer gütlichen Einigung nicht erkennen lassen, gelten mit diesem Hinweis als rechtsunwirksam!
Präambel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder Teile hiervon ganz
oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des
Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen
sind durch wirksame Regelungen zu ersten, die den unwirksamen sowie
dem Vertrag im Übrigen in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher
Hinsicht möglichst nahe kommen. Ebenso ist zu verfahren, wenn der
Vertag eine unvorhersehbare Lücke aufweist.
Dresden,
den 30.12.2015
|